ACHTUNG ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!!! Jeder Fahrzeughalter ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges selbst verantwortlich !!!!!                                                                                                                                    <<zurück

Seit dem 01.10.2006 gilt folgender Absatz der Straßenverkehrsordnung:

Nach §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Neue Straßenverkehrsordnung verpflichtet zur „geeigneten Bereifung“

 

Wer gegen diese Pflicht verstoßt muss mit empfindlichen Geldbußen und Punkten in Flensburg rechnen

 

 

Auf folgende Fragen versuchen wir Ihnen hier eine Antwort zu geben

Gilt durch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung eine generelle Winterreifenpflicht?

Nein. Eine allgemeine Winterreifenpflicht hieße das Aufziehen von Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum, wie es in einigen Nachbarländern der Fall ist. Davon sieht der Gesetzgeber ab, weil es nach seiner Auffassung derzeit keine gültige Spezifikation für Winterreifen gibt. Stattdessen sei jeder Autofahrer aufgefordert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen, wie z.B. Testberichte, darüber zu Informieren, welche Reifen für den ihm ins Auge gefassten Einsatz geeignet sind.

Werde ich bestraft, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?

Das hängt von den konkreten Wetter- und Straßenverhältnissen ab. Wer im Winter bei trockenen Straßen mit Sommerreifen gut vorankommt und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, soll nicht belangt werden. Wer aber auf verschneiten bzw. vereisten Straßen nicht vorankommt, soll belangt werden.

Ist das Fahren mit Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?

Hier gilt wie bei der vorigen Frage: Es kommt ganz darauf an, ob der Zustand des Reifens ein problemloses Vorankommen ermöglicht. Ein abgefahrener Winterreifen ist auf Schnee und Eis ebenso wenig taugli9ch wie ein neuer Sommerreifen, der auf Grund seines Profils und seiner Mischung nicht genügend Grip aufbauen kann. Wer mit Ganzjahresreifen fährt und problemlos vorankommt, muss kein Bußgeld zahlen

Was versteht der Gesetzgeber unter einer geeigneten Bereifung?

In diesem Punkt wird der Gesetzgeber nicht konkret. „Geeignet“ ist eine Bereifung immer dann, wenn sie unter den jeweiligen Straßen- und Wetterverhältnissen das bestmögliche Vorankommen ermöglicht.

Definiert der Gesetzgeber sommerliche und winterliche Straßenverhältnisse?

Nein

Habe ich versicherungsrechtliche Konsequenzen zu befürchten, wenn ich mit einem falsch bereiften Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werde?

Hierzu gibt es bisher unterschiedliche Äußerungen. Der Bund der Versicherten weist ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrer mit falscher Bereifung schon heute ihren Versicherungsschutz riskieren. So müsse die Vollkaskoversicherung nicht zahlen, wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Grob fahrlässig handelt , wer ohne Winterreifen fährt, obwohl er weiß, das sein Fahrzeug auf Grund der Witterung dadurch nicht verkehrssicher ist.

Auch vereinzelte Versicherer betonen: Wer einen Unfall verursacht, kann von seiner Versicherung bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden, sollte ihm nachgewiesen werden, dass falsche oder abgefahrene Reifen hierfür die Ursache waren.

Dagegen erklärt der Verband öffentlicher Versicherer, dass die Kfz-Haftpflicht auch zukünftig unabhängig davon zahle, ob bei einem Unfall Sommer- oder Winterreifen aufgezogen sind. Eine Klärung dieser Frage erhofft man sich von den im kommenden Winter zu erwartenden Musterprozessen.

Gibt es Reifen, mit denen ich immer auf der sicheren Seite bin?

Am besten fahren diejenigen, die im Winter mit guten Winterreifen und im Sommer mit guten Sommerreifen unterwegs sind

Woran erkenne ich Winterreifen?

Es gibt leider zur Zeit keine einheitliche Kennzeichnung. Jedoch geht man davon aus dass Reifen mit folgenden Bezeichnungen als Winterreifen geeignet sind: M+S, M&S und Reifen mit dem Schneeflockensymbol. Der Gesetzgeber ist der Auffassung dass es derzeit keine gültige Spezifikation für Winterreifen gibt. Was rechtlich Bestand haben wird, wird sich erst in den folgenden Monaten oder gar Jahren zeigen. Es bleibt die Hoffnung dass sich die Reifenhersteller auf einheitliche Bezeichnungen bzw. Standards einigen.

ACHTUNG ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!!!

Unsere Empfehlung: Wenn Sie ihr Fahrzeug auch während der kalten Jahreszeit bzw. im Winter benötigen, so rüsten Sie ihr Fahrzeug ab Oktober auf Winterreifen um. Achten sie aber darauf, dass die Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben, um im Fall der Fälle auch sicher voranzukommen. Sommerreifen sind ab Temperaturen unter 7° C nicht mehr geeignet. Auch hier liegen bereits verschiedene Gerichtsurteile vor, bei denen der Halter/ Fahrer eine Teilschuld des entstandenen Schadens trägt.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben so rufen Sie uns zu unseren Geschäftszeiten an wir beraten Sie gerne.

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