Benötigt ihr Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO?

                      
                    Hauptuntersuchungs-
                             Plakette

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 Bei uns wöchentlich jeden Dienstags und Donnerstags.

 In Zusammenarbeit mit autorisierten Prüforganisationen

 Die Hauptuntersuchung führt bei uns der TÜV- Südwest durch.

Woran erkenne ich wann mein Fahrzeug zur HU oder AU muß?? hier klicken

Die Hauptuntersuchung HU nach §29 StVZO muss bei Fahrzeugen ab dem dritten Jahr im Abstand von 24 Monaten durchgeführt werden. Ein Sachverständiger testet die Fahrzeuge auf ihre Verkehrsicherheit und prüft dabei Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Elektrik, Rahmen / Karosserie, Räder / Reifen, Scheiben, Spiegel, Auspuffanlage und Ausrüstung.
Bitte bringen Sie Ihren Fahrzeugschein mit.
Damit Sie die nächste HU Ihres Fahrzeuges rechtzeitig durchführen, bieten wir Ihnen einen Erinnerungsservice an.

Ihr Fahrzeug benötigt auch eine Abgasuntersuchung??

Auch diese können Sie bei uns durchführen lassen. Wir sind befugt folgende Abgasuntersuchungen durchzuführen:

Abgasuntersuchungen an Fahrzeugen:

Bei der Abgasuntersuchung (AU) werden alle abgas- und umweltrelevanten Bauteile geprüft. Dabei wird festgestellt, ob die Vorgaben des Fahrzeugherstellers bzw. die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich der Einstellung von Zündzeitpunkt, Schließwinkel und Drehzahl sowie der Abgasemissionen eingehalten werden.
Die AU muss  in der Regel erstmalig nach 3 Jahren dann alle 24 Monate,  vorgenommen werden. In unserer Werkstatt können Sie die AU täglich durchführen lassen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Fahrzeugschein mit.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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